0 44 02 / 9 39 18 79
0 44 02 / 9 39 18 79
0 44 02 / 9 39 18 79
0 44 02 / 9 39 18 79
0 44 02 / 9 39 18 79
meracon
gemeinnützige Gesellschaft für Soziale Arbeit mbH
MERACON VERWALTUNG
Pädagogische und beraterische Arbeit mit erwachsenen und jugendlichen Tätern
Die meracon gGmbH befasst sich seit Gründung mit der Beratung und der pädagogischen Arbeit mit insbesondere männlichen Tätern. In den vergangenen Jahren wurden hierfür mehrere Fachkräfte für diese Arbeit ausgebildet.
Unsere Konzepte richten sich an Jungen und Männer, die gewalttätiges und grenzüberschreitendes Verhalten wie Gewalt, Bedrohungen, Stalking, sexuelle Übergriffe und Belästigungen, Mobbing o.ä. zeigen.
Zu den Angeboten gehören:
-
Täterberatung in Einzel- und Gruppensettings
-
Institutionell verankerte Projektarbeit. Beispiele: „Beratung für Täter innerfamiliärer Gewalt für das Jugendamt Wilhelmshaven, Täterberatung im Kontext des Interventionsprojektes des Jugendamtes gegen Kindeswohlgefährdung in Delmenhorst.
-
Gruppenarbeit für erwachsene Täter. Beispiel: Anti-Gewalttraining in der Justizvollzugsanstalt Wilhelmshaven.
-
Gruppenangebote für die Jugendgerichtshilfe.
-
Erziehungsbeistandsschaften zur pädagogischen Gewaltprävention.
-
Konzeptionierung, Spezifizierung und Umsetzung regionaler Bedarfe.
Die Täterarbeit finanziert sich über Fachleistungsstunden. Erwachsene Täter haben in der Regel einen Eigenanteil an den Kosten der Beratung zu tragen. Der Eigenanteil orientiert sich an den individuellen finanziellen Möglichkeiten der Klient*innen.
Die Beratung erfolgt grundsätzlich freiwillig, auch wenn viele der Jungen und Männer mit gerichtlichen Weisungen oder Bewährungsauflagen in die Beratung kommen. Die „Freiwilligkeit“ besteht in diesen Fällen darin, dass sie ihre Motivation darüber zum Ausdruck bringen müssen, dass sie die Beratung verbindlich wahrnehmen und sich inhaltlich einbringen. Geschieht dies nicht, wird die Beratung nach einer angemessenen Bewährungszeit durch die Berater beendet.
In der Regel ist diese Bereitschaft/Motivation bei den Jungen und Männern auch ohne das Vorliegen gerichtlicher Weisungen erst dann gegeben, wenn ihnen aufgrund ihres Gewaltverhaltens massive Konsequenzen wie Haftstrafen, die Trennung von dem/der Partner*in/Familie oder der Verlust des Arbeitsplatzes drohen.
Im Sinne des Opferschutzes können partiell auch Partner*innen der Täter in die Beratung eingebunden werden. So können Beziehungs- und Kommunikationsmuster aufgedeckt und Abgrenzungs-/Deeskalationsstrategien erarbeitet werden, wobei auch hier die alleinige Verantwortung der Täter für das Gewaltverhalten nicht infrage gestellt wird.