top of page

Inobhutnahme

Sind Säuglinge, Kinder oder Jugendliche im Kontext ihrer momentanen Lebenssituation Kindeswohlgefährdungen ausgesetzt oder davon bedroht, ist das zuständige Jugendamt verpflichtet, diese Gefahr abzuwenden und oftmals genötigt, diese unmittelbar unterzubringen.

Eine “rund um die Uhr“ mögliche Aufnahme in unseren Schutzstellen sorgt in diesen Fällen für den notwendigen Schutz, der Befriedigung elementarer Bedürfnisse, eine angemessene emotionale Versorgung und bei längerem Verbleib für eine sozialpädagogische Diagnostik, die das zuständige Jugendamt dabei unterstützen soll, eine weitere Hilfeplanung zu erstellen.

Um den unterschiedlichen Bedürfnislagen der Säuglinge, Kinder und Jugendlichen gerecht zu werden, haben sich die Schutzstellen in den letzten Jahren immer weiter ausdifferenziert und sich inhaltlich spezialisiert.

Säuglinge und Kleinstkinder von 0-3 Jahren können somit in unserer Inobhutnahmestelle Lummerland untergebracht werden. Kinder von 4-13 Jahren werden in unserer Kinderschutzstelle betreut und Jugendliche ab 14 Jahren werden in der Regel von der Jugendschutzstelle betreut. Diese Altersgrenzen werden je nach Entwicklungsstand oder im Fall von Geschwisterkindern nicht starr ausgelegt.

Für Jugendliche, die mindestens 16 Jahre alt sind und erwiesener Maßen aufgrund ihrer Problematik und darin begründeter Verhaltensweisen als nicht Gruppenfähig erachtet werden, kann eine Inobhutnahme im Einzelfall auch im Rahmen der Mobilen Betreuung (intensive Einzelbetreuung mit „rund um die Uhr“ Rufbereitschaft) im Kontext eines individuell gestalteten Betreuungssettings realisiert werden.

bottom of page