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U-Haft-Vermeidung

Als Mitglied des Arbeitskreises U-Haftvermeidung des Niedersächsischen Landesamtes setzen wir mit anderen Institutionen das gemeinsame Grundkonzept d. MJ u. d. MK zur einstweiligen Unterbringung von Jugendlichen in geeigneten Einrichtungen der Jugendhilfe um.

Rechtliche Grundlage für die einstweilige Unterbringung stellen die § 72 Abs. 4 i. V. m. § 71 Abs. 2 JGG i. V. m. § 34 SGB VIII dar.

Demnach kommt diese Art der U-Haftvermeidung und –verkürzung dann in Betracht, wenn eine erzieherische Notwendigkeit besteht, die Jugendlichen vor einer Gefährdung ihrer Entwicklung zu bewahren oder wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehlerlasses vorliegen.

Diese alternative Form der U-Haft innerhalb der Jugendhilfe soll dazu dienen, die Zeit bis zum Abschluss des Verfahrens in erzieherischer Hinsicht sinnvoll zu nutzen, bei gleichzeitiger Sicherung des Strafverfahrens als Folge intensiver pädagogischer Betreuung.

Die meracon hält im Rahmen der Jugendhilfe ein geeignetes Betreuungsangebot vor, indem sie

  • die Jugendlichen bis zur Verhandlung fachlich begleitet;

  • schulische/berufliche Perspektiven entwickelt;

  • eine Diagnostik/Clearing durchführt;

  • individuelle soziale Kompetenzen fördert;

  • die Auseinandersetzung mit den begangenen Straftaten sowie die Reflexion der diesbezüglichen individuellen Verantwortungsanteile führt;

  • eine Anschlussmaßnahme plant.

Aufnahmen im Rahmen der U-Haftvermeidung/–verkürzung können im Rahmen der Mobilen Betreuung sowohl in Wohnungen der Hilfestationen und Jungen- und Männerkriseninterventionsstellen Wilhelmshaven, Delmenhorst oder Oldenburg, als auch in der Jugendschutzstelle Wilhelmshaven erfolgen.

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