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Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

SPFH richtet sich an Familien, familienähnliche Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern, die sich in besonderen Krisen- und Konfliktsituationen befinden und Unterstützung zur Bewältigung ihrer Probleme und zur angemessenen Versorgung und Betreuung ihrer Kinder benötigen. Die Unterstützung der SPFH erstreckt sich dabei neben den erzieherischen Themen auch auf die Beziehungen untereinander, den Strukturen, Finanzen, der Wohn- und Arbeits-/Kindergarten- und Schulsituation der einzelnen Familienmitglieder.

Die individuellen Ziele sowie der Umfang der Hilfe werden gemeinsam mit dem Jugendamt in einem gemeinsamen Erstgespräch festgelegt.

 

An der Lebenswirklichkeit orientiert

SPFH orientiert sich an der Lebenswirklichkeit der Familie. Die Akzeptanz der Familie in ihren Lebenszusammenhängen ist somit Voraussetzung für das pädagogische Handeln. Die SPFH verfolgt ihrem Verständnis nach den Aspekt der „Hilfe zur Selbsthilfe.“ Aus diesem Grund legt die SPFH großen Wert auf ressourcenorientiertes Handeln. SPFH knüpft somit an jeweiligen Stärken der Familien an und prüft, wie diese Ressourcen von der Familie genutzt werden können. Grundlage der methodischen Arbeit bildet die Systemische Sichtweise. Der Schutz und die Erhaltung des Kindeswohles hat immer oberste Priorität (Hierzu hat die meracon mit dem Jugendamt Wilhelmshaven eine Vereinbarung zum §8a Abs.2 und §72a SGB VIII geschlossen). Aus diesem Grund arbeitet in jedem Team eine ausgebildete insofern erfahrene Kinderschutzfachkraft. Außerdem sind alle Mitarbeiter*innen systemisch weitergebildet.

 

Arbeit in vertrauter Umgebung der Familie

Die pädagogische Arbeit findet vorwiegend in der vertrauten Umgebung der Familie statt. Die Familienberater*innen erleben den Alltag unmittelbar und bekommen daher einen tiefen Einblick in die persönlichen und familiären Verhältnisse. Im Sinne einer tragfähigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit wird die Nutzung von erhaltenen Informationen für die Familien transparent gestaltet. Dies gilt auch im Falle einer drohenden Kindeswohlgefährdung, bei dem alle zur Abwehr dieser notwendigen Schritte eingeleitet und das zuständige Jugendamt umgehend informiert wird.

 

Anbindung im Sozialraum

Die Familienberater*innen arbeiten nicht nur direkt in der Familie, sondern in Absprache und mit Einverständnis (Entbindung von der Schweigepflicht) der Klienten auch im Familienumfeld, wie z.B. Schule, Kindergarten, Nachbarschaft oder Arbeitsplatz. Des Weiteren werden die Familienmitglieder auch motiviert und dabei begleitet Angebote des Sozialraums kennenzulernen.

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